praxis der systemaufstellung  -->  Aktuelle Ausgabe  -->  Leseproben Freitag, 18. Mai 2012

Zweite Leseprobe

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Mehr Recht, weniger Gericht durch „juristisch gesunde“ Lösungen

Karin Feth

 

 

 

Konfliktfrei mehr gewinnen

In vielen Fällen besteht die klassische Rechtsberatung in einer Art „Symptombehandlung“.

Zwischen den Parteien wird zwar eine bestehende Rechtsfrage geklärt, der zwischen ihnen bestehende Grundkonflikt schwelt jedoch oft weiter.

Dies wird insbesondere dort zum wirklichen Problem, wo Menschen in längerfristigen Rechtsbeziehungen zueinander stehen:

 

in Beruf und Unternehmen

im familiären Bereich

bei privaten oder unternehmensbezogenen Nachfolgeregelungen

im Vereinsleben

bei langwierigen Konflikten mit Verwaltungsbehörden

im Bereich von Haus und Wohnen

 

In diesen Fällen hilft eine mit Rechtsberatung gepaarte systemische Organisationsberatung dabei, die langfristige Verbindung zwischen den künftigen Prozessgegnern in Hinblick auf Konfliktpotenzial vor der Rechtsberatung zu analysieren, um so möglicherweise nicht nur den aktuellen, sondern auch künftige Rechtsstreite zu vermeiden oder zu minimieren. Diese Methode, die juristische Gesundheit genannt wird, bietet dem Fragesteller im Ergebnis entweder eine anwaltliche Auskunft unter Berücksichtigung des persönlichen bzw. betrieblichen Kontextes oder eine Organisationsberatung, die in ihren Empfehlungen die juristischen Folgen gleich mitberät.

 

 

Mehr als Mediation

 

Die Idee, dauerhaften Rechtsfrieden zu schaffen, ist natürlich nicht neu. Das Ziel, dass sich Streitende wieder versöhnen, existiert in der Geschichte menschlicher Konflikte  Jahrtausende länger als der Begriff ψGerichtsurteil“. In jüngerer Zeit wird versucht, mit dem Ausbau von Mediationsmöglichkeiten in bereits rechtshängigen Verfahren dem großen Interesse der Bevölkerung an Rechtsfrieden Rechnung zu tragen.

Allerdings ist bei allen Mediationsverfahren zu beachten, dass ein bereits real existierender Rechtsstreit gütlich beendet werden soll. Dies bedeutet, es läuft bereits ein Widerspruchsverfahren oder Klage ist schon erhoben. In bedeutenden Fällen gibt es schon für mindestens eine Seite ungünstige Presseberichte. Damit ist also bereits eine Eskalationsstufe erreicht worden, die im Grunde genommen schon jenseits der Bereitschaft der Parteien zur Einigung liegt. Jeder Rechtsstreit hat eine Vorgeschichte. Es sind lange vor Klageerhebung bereits Diskussionen geführt worden, Schreiben ausgetauscht worden und Handlungen begangen worden, die eskalierende Wirkung hatten.

Im Gegensatz zur Mediation setzt die juristisch gesunde Beratung zu einem viel früheren Zeitpunkt an. Bereits wenn der Mandant eine erste Auskunft über die Rechtslage und mögliche finanzielle Folgen einer gegebenenfalls zu erhebenden Klage begehrt, wird ihm das Angebot unterbreitet, einen systemischen Blick auf die Angelegenheit zu werfen. Dieser Blick ermöglicht dem Mandanten nicht nur die Selbstreflexion in dem Sinne, dass er einen Eindruck davon bekommt, ob es für ihn selbst tatsächlich um die hier begehrte Zahlung oder das hier begehrte Tun geht oder ob sich dahinter ein ganz anderer persönlicher Konflikt verbirgt. Vielmehr kann in der systemischen Rechtsberatung auch ein Eindruck davon vermittelt werden, welche Auswirkungen der schwelende Konflikt auf die anderen Beteiligten hat.

 

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    Praxis der Systemaufstellung Ausgabe 2/2011
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